Basisbeschäftigung

Basisbeschäftigung
Begriff der Plankostenrechnung für die der Leistungs- und Verbrauchsplanung zugrunde gelegte  Beschäftigung. B. der einzelnen  Kostenstellen ist Bezugsgrundlage für die erreichte Beschäftigung (Beschäftigungsgrad in Prozent). Als B. kann gewählt werden (1) die bei voller Auslastung jeder Kostenstelle unter normalen Bedingungen, d.h. bei Einrechnung aller unvermeidbaren Nebentätigkeiten und Verlustzeiten, erzielbare Leistungsmenge; vgl.  Kapazitätsplanung; (2) die von der erwarteten Absatzmenge her sich ergebende Beschäftigungsgröße (Planbeschäftigung); vgl.  Absatzplanung; (3) die von irgendeinem Engpass her begrenzte Menge; vgl.  Engpassplanung.
- Beschäftigungsgrade, die sich auf verschiedene B. beziehen, sind untereinander nicht vergleichbar.
- Vgl. auch  Bestbeschäftigung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Bestbeschäftigung — selten verwendeter Begriff der Plankostenrechnung zur Kennzeichnung einer aufgrund der ⇡ Kapazitätsplanung in jeder Kostenstelle erreichbaren (maximalen) Leistung. Vgl. auch ⇡ Beschäftigung, ⇡ Basisbeschäftigung …   Lexikon der Economics

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